Menschen mit HIV unter Therapie sind keine Gefahr
NEWS: MEDIZIN
Für Sie aufgespürt und zusammengefasst von Dr. rer. nat. Marcus Mau.
Die chronische HIV-Infektion gilt im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) als Behinderung, wodurch HIV-positive Menschen im Grunde Schutz vor Diskriminierung haben sollten. Jedoch zeigt die alltägliche Erfahrung, dass dem ganz und gar nicht so ist. Zwar gibt das Gesetz den Betroffenen eine Rechtsgrundlage im Kampf gegen nachteiliges Verhalten im Bewerberverfahren oder im Anstellungsverhältnis an die Hand, gegen die Angst und den Informationsmangel in den Köpfen der Menschen im Alltag hilft es leider nicht.
(Artikel in Teilen erstveröffentlicht auf esanum.de)
Videobeitrag mit freundlicher Genehmigung der Deutschen Gesellschaft für Mann und Gesundheit e. V.
Für Sie aufgespürt und zusammengefasst von Dr. rer. nat. Marcus Mau.
Bei Menschen mit HIV mit gut
eingestellter Therapie ist die Viruslast heutzutage in der Regel dank guter Medikamente unterhalb der Nachweisgrenze. Das
bedeutet, diese Menschen sind im Alltag nicht mehr ansteckend. Medizinisch wurde im vergangenen Jahrzehnt sehr
viel erreicht und auch rechtlich ist die Situation mittlerweile zweifelsfrei zugunsten der Menschen mit HIV geklärt. Doch in den Köpfen vieler Mitmenschen herrschen nach wie
vor Informationsmangel und die große Angst vor Ansteckung. Beides zusammen bildet eine entscheidende Grundlage für die
Diskriminierung und Stigmatisierung von betroffenen Menschen mit HIV-Infektion.
HIV ist heute, dank der modernen Therapie, eine chronische Erkrankung
geworden. Dank einer frühen Behandlung erreichen Menschen mit HIV eine der Allgemeinbevölkerung vergleichbare Lebenserwartung. Die Behandlung ist
hochwirksam und oft genügt schon eine einzige Tablette täglich, um das Virus im Körper einzudämmen. In der Folge dieser
Behandlung sinkt bei circa 93 % der Betroffenen die Viruslast unter die
Nachweisgrenze. Dadurch ist eine Weitergabe der Infektion ausgeschlossen. Ebenso wenig besteht ein Übertragungsrisiko für Dritte im Alltag oder im Berufsleben.
Die meisten
Menschen mit HIV unter Therapie sind heute uneingeschränkt berufstätig und auch belastbar. Im
Durchschnitt sind sie nicht öfter oder länger krankgeschrieben als andere KollegInnen. Obgleich viele Menschen dies noch immer glauben, gibt es eigentlich keine Berufsverbote oder
Tätigkeitsbeschränkungen für HIV-positive Menschen. Auch im Gesundheitswesen, als Pfleger oder Ärzte, dürfen sie arbeiten.
FazitDie chronische HIV-Infektion gilt im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) als Behinderung, wodurch HIV-positive Menschen im Grunde Schutz vor Diskriminierung haben sollten. Jedoch zeigt die alltägliche Erfahrung, dass dem ganz und gar nicht so ist. Zwar gibt das Gesetz den Betroffenen eine Rechtsgrundlage im Kampf gegen nachteiliges Verhalten im Bewerberverfahren oder im Anstellungsverhältnis an die Hand, gegen die Angst und den Informationsmangel in den Köpfen der Menschen im Alltag hilft es leider nicht.
Quelle:
Pressekonferenz vom 23.03.2018 anlässlich der 17.
Münchner AIDS- und Hepatitis-Tage in Berlin.BB(Artikel in Teilen erstveröffentlicht auf esanum.de)
Videobeitrag mit freundlicher Genehmigung der Deutschen Gesellschaft für Mann und Gesundheit e. V.
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